Der nachfolgende Beitrag informiert kurz und knapp zum Verhältnis von Investitionen und Abschreibungen in der ewigen Rente.
Im Zuge der Präzisierung der Bewertung kleiner und mittelständiger Unternehmen hat das IDW klargestellt, das vereinfachte Bewertungsverfahren nicht an die Stelle einer Unternehmensbewertung nach dem IDW S1 treten. Wenngleich die Nutzung als Plausibilisierungsmethodik erneut unterstrichen wurde, führt an der Anwendung der cashflow- oder ertragsorientierten Diskontierungsverfahren im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte kein Weg vorbei.

Praxis zur Bewertung von KMUs
In der Praxis zur Bewertung von KMUs wird regelmäßig auf vereinfachte Preisfindungsverfahren zurückgegriffen. Multiple-Bewertungen, insbesondere unter Nutzung der gängigen Umsatz, EBITDA, EBIT und KGV-Multiplikatoren, sind unkompliziert und mit vertretbarem Aufwand erstellbar. Zudem sieht der IDW S1 i.d.F. 2008 die Bewertung mittels vereinfachter Preisfindungsverfahren explizit als Plausibilisierungsinstrument bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes vor. Können Multiple-Bewertungen die üblicherweise angewendeten DCF- und Ertragswertverfahren im Kontext der Bewertung von KMUs ersetzen?
Im Zuge der Präzisierung der Bewertung kleiner und mittelständiger Unternehmen (IDW Praxishinweise 1/2014) hat das IDW diese Frage beleuchtet und klar gestellt, das vereinfachte Bewertungsverfahren nicht an die Stelle einer Unternehmensbewertung nach dem IDW S1 treten (vgl. Tz. 60). Wenngleich die Nutzung als Plausibilisierungsmethodik erneut unterstrichen wurde, führt an der Anwendung der cashflow- oder ertragsorientierten Diskontierungsverfahren im Rahmen der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte kein Weg vorbei.