Der nachfolgende Beitrag informiert kurz und knapp zum Verhältnis von Investitionen und Abschreibungen in der ewigen Rente.
IFRS 16 in der Unternehmensbewertung
Der IFRS 16 legt die Vorschriften für die Erfassung, Bewertung, Darstellung und Offenlegung von Leasingverhältnissen im Jahresabschluss von Unternehmen fest, die nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) abrechnen. Die Bilanzierungsvorschrift des International Accounting Standards Board (IASB) wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ist erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend anzuwenden.
Für den Leasingnehmer sieht der Nachfolge-Standard des IAS 17 Leasingverhältnisse nur noch ein einziges Bilanzierungsmodell vor. Dieses Modell führt beim Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit beträgt 12 Monate oder weniger oder es handelt sich um einen geringwertigen Vermögenswert (jeweils Wahlrecht).

Die Anwendung des IFRS 16 hat unmittelbare Auswirkungen auf Bewertungsfragen. Die Umklassifizierung von (ehemaligen) Operate-Lease-Verhältnisse erhöht den bewertungsrelevanten Free Cashflow. Gleichzeitig verbreitert sich die Kapitalbasis um den Barwert der neu bilanzierten Leasingverhältnisse und senkt die Kapitalkosten. Das Abzugskapital, um vom Gesamtunternehmenswert zum Eigenkapitalwert zu gelangen, aber steigt.
„Heben sich diese drei Effekte auf? Wenn ja, in welcher Konstellation und wann ist mit Wertveränderungen zu rechnen?"
Auswirkungen auf die Entwicklung des DCF-Wertes
Neutralität dieser Bilanzierungsänderung bezüglich der Eigenkapitalwertermittlung auf Basis von Unternehmensbewertungen vor und nach Anwendung des neuen Standards besteht nur, wenn Operate-Lease-Verhältnisse bereits vor der Umstellung auf IFRS 16 ihrem finanzwirtschaftlichen Charakter nach behandelt worden sind.
Dies meint, das Operate Leasing bereits vor Einführung des IFRS 16 Standards als Fremdfinanzierungsform mit vertraglich fixierten Zahlungsmittelflüssen diskontiert zu einem Fremdkapitalzinssatz betrachtet worden sind.
Diese Vorgehensweise verfolgen die Rating-Agenturen Standard&Poors und Moody´s konsequent schon seit Jahrzehnten.
Anderenfalls, und dies ist wohl die Regel der gängigen Bewertungspraxis, werden Leasingaufwendungen, die bisher zum Gesamtkapitalkostensatz diskontiert worden sind, nunmehr zum Fremdkapitalkostensatz bewertet. Dies führt zu einem geringeren Eigenkapitalwert. Für Impairmentrechnungen und verwandte Fragestellungen stellt sich dieser Effekt ebenfalls ein.
Wie lassen sich Fallstricke bei IFRS-Abschlüssen vermeiden?
Wirtschaftsprüfer, Bewerter und Ersteller von IFRS-Abschlüssen sollten sich dieser Wirkung bewusst sein und Wertrückgänge von DCF-Bewertungen im Zeitablauf, vor und nach Einführung des IFRS 16 zum 01.01.2019, mit Vorsicht interpretieren.
Gerade bei Unternehmen mit signifikantem Off-Balance-Leasing kann der Werteffekt unerwartet kräftig sein. Bewerter, die dies allein auf weniger aussichtsreiche wirtschaftlichen Perspektiven des Bewertungsobjektes zurückführen, sollten sich sicher sein, schon unter dem alten IAS 17 Standard ihr Handwerk finanzierungstheoretisch korrekt ausgeführt zu haben.