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Steuern in der objektivierten Unternehmensbewertung

Die Besteuerung in der Unternehmensbewertung ist vielschichtig. Sie hängt von Bewertungsanlass, Rechtsform, steuerlichen Eigenschaften des Objekts (z.B. Verluste) und bewertungsmethodischen Entscheidungen wie dem Tax-Shield-Effekt ab. Dieser Beitrag systematisiert die wichtigsten steuerlichen Aspekte in der Bewertung und zeigt, wie smartZebra in diesem Bereich unterstützen kann.

Geschrieben von

Peter Schmitz

Veröffentlicht am

10.2.20

INHALTSVERZEICHNIS

Die Besteuerung in der Unternehmensbewertung ist vielschichtig. Sie hängt von Bewertungsanlass, Rechtsform, steuerlichen Eigenschaften des Objekts (z.B.Verluste) und bewertungsmethodischen Entscheidungen wie dem Tax-Shield-Effekt ab. Dieser Beitrag systematisiert die wichtigsten steuerlichen Aspekte in der Bewertung und zeigt, wie smartZebra in diesem Bereich unterstützen kann.

Bewertungsanlass, Rechtsform und Typisierung in der objektivierten Unternehmensbewertung

Der Wert eines Unternehmens wird durch die Höhe der Zahlungsmittelzuflüsse an den Gesellschafter bestimmt. Diese Nettozuflüsse sind unter Berücksichtigung der Ertragsteuern des Unternehmens und grundsätzlich der persönlichen Ertragsteuern der Unternehmenseigner zu ermitteln. In der Theorie und Praxis der Unternehmensbewertung sowie in der Rechtsprechung ist die Notwendigkeit der Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern unstrittig.

Standardisierung der steuerlichen Verhältnisse

Aufgrund der Wertrelevanz der persönlichen Ertragsteuern sind zur Ermittlung des objektivierten Unternehmenswerts anlassbezogene Typisierungen der steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner erforderlich. Bei einer objektivierten Unternehmensbewertung wird also ein typisierter Steuersatz verwendet, obwohl die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner bekannt sind.

Die Typisierung kann unmittelbar erfolgen, d.h. durch explizite Festlegung der Besteuerungswirkung auf Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter bei der Ermittlung der Zahlungsmittelüberschüsse und im Kapitalisierungszinssatz. Von einer mittelbaren Typisierung spricht man hingegen, wenn auf eine explizite Berücksichtigung der persönlichen Steuern der Gesellschafter verzichtet wird, weil die Wirkung der Besteuerung auf den Zahlungsmittelüberschuss und auf den Kapitalisierungszinssatz nahezu gleich und damit vernachlässigbar ist.

Latente Steuern des Bewertungsobjektes

Latente Steuern sind verborgene Steuerlasten oder Steuervorteile, die sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung von Vermögensgegenständen oder Schulden zwischen der Steuerbilanz und der Handels- oder IFRS-Bilanz ergeben und die sich in künftigen Geschäftsjahren wieder ausgleichen.

Erträge und Aufwendungen aus der Bildung und Auflösung der latenten Steuern sind buchhalterischer Natur. Es lohnt sich, die Ursachen der Latenzen zu ergründen und erst dann die Form der Berücksichtigung in der Unternehmensbewertung festzulegen.

Zunächst ist es wichtig, (aktive) temporäre Latenzen von latenten Steuern aufgrund von Verlustvorträgen zu separieren. Verlustvorträge werden üblicherweise separat bewertet. Bei latenten aktiven und passiven Steuern temporärer Natur sollte der Bewerter analysieren, ob die Entstehung anlassbezogen und eher zufälliger Natur ist oder regelmäßig Überhänge auf der Aktiv- oder Passivseite generiert werden und in der Natur des Geschäftsmodells begründet liegen. Erst dann sollte der Bewerter festlegen, wie er mit dem Thema in der Bewertungsmethodik umgeht.

Latente und originäre Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sollten getrennt voneinander betrachtet werden. Letztere haben eher den Charakter von Working Capital, es besteht keine Beziehung zur Höhe des Steuersatzes aufgrund der typischerweise bestehenden Einkommenssteuervorauszahlungen. Bei latenten Steuern besteht dieser Zusammenhang hingegen sehr direkt.

https://www.smart-zebra.de/de/post/deferred-taxes-in-business-valuation

Tax-Shield im Cashflow vs. Tax-Shield im Beta-Faktor

Tax-Shield-Effekt ist nicht gleich Tax-Shield-Effekt. Zum einen gibt es die konkrete steuerliche Bevorteilung der Fremdfinanzierung durch eine (teilweise) Abzugsfähigkeit der Zinsen von der steuerlichen Bemessungsbasis. Man kann dies als den sogenannten Cashflow-Effekt bezeichnen.

Die Frage, die sich hinter der Anwendung eines Tax-Shields im Rahmen der Beta-Faktor-Kalkulation verbirgt, ist hingegen „Wie sicher ist die Nutzung der steuerlichen Bevorteilung der Fremdfinanzierung?“.

Für den Bewerter ist es wichtig, zwischen dem Cashflow-Effekt und dem Risiko-Effekt des Tax-Shields zu unterscheiden. In Kombination definieren beide Effekte die Höhe des häufig nicht unerheblichen Wertes des Tax-Shields. Für die Unternehmensbewertung ist ein gutes Verständnis der Grundlagen des Tax-Shields daher durchaus relevant.

https://www.smart-zebra.de/de/post/insecure-vs-secure-tax-shield

Wrapping it up

Beim Thema Steuern gibt es selten pauschale Antworten. Besonders wenn Verlustvorträge und latente Steuern eine größere Rolle spielen, lohnt sich eine intensivere Beschäftigung mit dem Thema. Unabhängig davon ist die Behandlung der persönlichen Steuern des Gesellschafters immer auf den Bewertungsanlass abzustimmen. smartZebra’s Expertise und Tools können dabei helfen, diese Komplexitäten zu navigieren und genaue sowie zuverlässige Unternehmensbewertungen zu gewährleisten.

FAQs

Warum ist die Standardisierung der steuerlichen Verhältnisse der Anteilseigner in der Unternehmensbewertung wichtig?
Wann ist eine mittelbare Typisierung in der Unternehmensbewertung angebracht?
Wie beeinflusst die Rechtsform eines Unternehmens dessen steuerliche Situation?
Was sind latente Steuern und warum sind sie in der Unternehmensbewertung relevant?
Was ist der Unterschied zwischen dem Cashflow-Effekt und dem Risiko-Effekt eines Tax-Shields?
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