Der nachfolgende Beitrag informiert kurz und knapp zum Verhältnis von Investitionen und Abschreibungen in der ewigen Rente.
Der Cashflow der „ewigen Rente“ gilt im Rahmen der DCF-Bewertung als ein äußerst wertsensitiver Parameter. Dieser wird u. a. durch die Höhe der nachhaltigen Investitionen bestimmt. Abschreibungen haben eine Sekundärwirkung, obwohl zunächst zahlungsunwirksam, entsteht ein bewertungsrelevanter Cash-Effekt über die Steuerentlastung.

Häufig werden Investitionen und Abschreibungen in der ewigen Rente in gleicher Höhe angesetzt. Dies ist in der Regel falsch. Der leicht nachvollziehbare Grund hierfür liegt darin, dass Investitionen zu aktuellen Beschaffungskosten erfolgen, Abschreibungen hingegen historische Kosten widerspiegeln. Beide Kostengrößen sind bei Preissteigerungsraten > 0 nicht identisch. Als Faustregel für die Differenz zwischen Investitionen und Abschreibungen gilt: AfA-Dauer / 2 * Preissteigerung. Bei Anlagegegenständen mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren und einer durchschnittlichen Preissteigerung von 2 % p.a. liegen die Investitionen also um ~ 20 % über den Abschreibungen. Dieser Sachverhalt gilt grundsätzlich immer und nicht nur für die „ewige Rente“. Für Bewerter ist die Kenntnis des Effekts deshalb wichtig, weil die Finanzplanung i.d.R. durch den Auftraggeber und/oder Geschäftsführung bereitgestellt wird, die Festlegung der ewigen Rente hingegen originäre Aufgabe des Bewerters ist. Eine Vernachlässigung dieses Effetks hat eine Überbewertung aufgrund der o.g. Steuerentlastung aus der überschätzten Abschreibung zufolge. Kernaussage: Investitionen sollten Wiederbeschaffungskosten widerspiegeln, Abschreibungen hingegen historische Kosten. Typischer Fehler: Investitionen und Abschreibungen werden in gleicher Höhe angesetzt. Take-Aways:
- Eine hohe durchschnittliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens vergrößert die Schere zwischen Investitionen und Abschreibungen
- Die Entwicklung der Beschaffungspreise ist der zweite wesentlicher Einflussfaktor auf die Differenz zwischen Investitionen und Abschreibungen
- Bei einer hohen Anlagenintensität des Bewertungsobjekts, d.h. einem vergleichsweise hohen Anteil der Abschreibungskosten an den Gesamtkosten des Bewertungsobjekts, hat dieser Effekt signifikanten Einfluss auf die Wertbestimmung.