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- IDW S1: Rundung des Basiszinssatzes
IDW S1: Rundung des Basiszinssatzes
Die Bestimmung des Kapitalisierungszinssatzes auf Basis der gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital – WACC) ist eine zentrale Vorgabe des IDW. Hierzu ist u.a. die Bestimmung des Basiszinssatzes für eine (quasi-)risikofreie Kapitalmarktanlage erforderlich. Unter dem Begriff des Basiszinssatzes wird die langfristig erzielbare Rendite öffentlicher Anleihen ohne Ausfallrisiko verstanden (vgl. IDW S.1 Tz. 116 ff.).
Gemäß den Vorgaben des IDW (FN 08/2016) ist bei Zinssätzen kleiner 1,0% auf 0,10%-Pkt. zu runden. Bei Zinsssätzen größer 1,0% kommt die ursprüngliche Empfehlung des FAUB zum tragen, nach der auf 0,25%-Pkt. gerundet wird.
Hintergrundinformation
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit dem Standard IDW S1 (IDW Standard: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen – IDW S 1 i.d.F. 2008) Vorgaben für die Bewertung von Unternehmen kodifiziert, welche sich als Standard in der Praxis als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen etabliert hat. Diese Vorgaben wurden durch den IDW RS HFA 10 (IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 bei der Bewertung von Beteiligungen und sonstigen Unternehmensanteilen für die Zwecke eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses) ergänzt, welcher beschreibt, wie die ermittelten Unternehmenswerte in die Rechnungslegung einfließen. Das IDW empfiehlt für die Ermittlung den Rückgriff auf die von der Bundesbank veröffentlichen Kapitalmarktdaten (vgl. IDW: Wie wird der Basiszinssatz im Rahmen objektivierter Unternehmensbewertungen ermittelt? in IDW Fragen und Antworten: Zur praktischen Anwendung der Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen nach IDW S 1 i.d.F. 2008 / F & A zu IDW S 1 i.d.F. 2008).
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