Grundlagen zum Diskontierungszinssatz

Grundlagen zum Diskontierungszinssatz

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Inhaltsverzeichnis
  • Kapitalkosten als erwartete Rendite
  • Theoretische Grundlagen
  • Vorgaben der Standardsetter IDW / IASB
  • Kapitalkosten in der Unternehmensbewertung
  • Eigenkapitalkosten im CAPM
  • Risikofreier Zins
  • Beta-Faktor
  • Peer Group
  • Marktrisikoprämie
  • Fremdkapitalkosten

Im Kontext einer Unternehmensbewertung mittels des DCF-Verfahrens oder der Ertragswertmethode dient der Diskontierungszinssatz dazu, zukünftigen Erträgen oder Zahlungsströmen einen Gegenwartswert zu zuordnen. Dieser Beitrag stellt die grundlegenden theoretischen Konzepte zur Bestimmung der Kapitalkosten dar unter Bezugnahme auf die Praxis der Unternehmensbewertung.

Kapitalkosten als erwartete Rendite

Vielen Bewertern ist der Begriff der Kapitalkosten geläufig, einer näheren Erläuterung bedarf es in der Regel nicht. Im Kontext der nachfolgenden Darstellungen wird der Terminus dennoch kurz näher umrissen und auf die theoretischen Grundlagen eingegangen.

Eigenkapitalkosten umfassen Dividendenzahlungen und Wertsteigerungen einer Akienanlage, Fremdkapitalkosten umfassen die Zinszahlungen, diesbezüglich besteht in der Regel Einvernehmen unter den Anwendern. Weniger klar aber ist häufig die Antwort auf die Frage nach der Perspektive. Sind Kapitalkosten die in der Vergangenheit erzielten tatsächlichen Renditen oder sind es die zwischen Investoren und Unternehmen vereinbarte Renditen?

Zukunftsgerichtet und aus dem Blickwinkel eines rationalen Investors sind Kapitalkosten weder das eine noch das andere. Kapitalkosten sind die erwartete Renditen einer Kapitalanlage unter Berücksichtigung der vereinbarten Konditionen und unter Abwägung der Chancen und Risiken der Kapitalanlage.

Gerade aber diese Interpretation als Renditeerwartung macht die Kapitalkosten geeignet als Diskontierungszinssatz in der DCF-Bewertung, als Bewertungszinssatz in Impairmenttests oder als Entscheidungskriterium in Wirtschaftlichkeitsrechnungen. Kapitalkosten als erwartete Rendite sind die Opportunitätskosten der nächstbesten Anlage des investierten Kapitals.

Theoretische Grundlagen

Die Ermittlung der Kapitalkosten als Renditeerwartung basiert methodisch auf der Portfoliotheorie, einem Teilgebiet der Kapitalmarkttheorie. Die moderne Portfoliotheorie wurde durch die Arbeiten von Harry M. Markowitz (1952) begründet. Darin werden bestimmte Annahmen an das Investitionsverhalten von Kapitalanlegern, insbesondere deren Risikoaversion, beschrieben. Eine Diversifikation der Kapitalanlagen ist letztlich die zentrale Empfehlung an den Anleger, um das Verhältnis von Rendite und Risiko optimal zu gestalten.

In den Folgejahren wurde die anlegerorientierte Perspektive Markowitz‘ in ein Marktgleichgewichtsmodell, dem Capital Asset Pricing Model (1962, William F. Sharpe, John Lintner und Jan Mossin), überführt. Das CAPM bot die Möglichkeit zur Erklärung der erwarteten Rendite von Wertpapieren.

Preis- und renditerelevante Risiken, sog. systematische Risiken, und preis-irrelevante Risiken, sog. unsystematische Risiken, wurden erstmals unterschieden. Einen weniger annahmelastigen und zugleich intuitiven Ansatz verfolgte die Arbitrage Pricing Theorie (1962, Stephen Ross). Anstelle eines zentralen Risiko-Faktors, wie etwa einem Marktindex, postuliert die Arbitage Pricing Theorie mehrere, wenngleich unspezifizierte Faktoren, um die Renditeerwartung am Kapitalmarkt zu beschreiben.

In der Bewertungspraxis hat sich letztlich das CAPM bzw. das Tax-CAPM als das Standard-Modell für die Ermittlung von Kapitalkosten durchgesetzt. Vielen Bewertern ist die Anwendung geläufig und die erforderlichen Parameter sind mit vertretbarem Aufwand erhebbar.

Vorgaben der Standardsetter IDW / IASB

Mit der erstmaligen Verabschiedung des Standards zur Unternehmensbewertung (IDW S1) im Jahr 2000 hat das IDW die bis dahin geltende Stellungnahme HFA 2/1993 abgelöst und die Ermittlung der Kapitalkosten auf Basis des CAPM für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer verbindlich vorgegeben. Dies wurde durch die Überarbeitung des IDW S1 im Jahr 2008 weiter spezifiziert.

Weiter haben die Kapitalkosten über die Vorgaben des IASB (Standardsetter IFRS) und nicht zuletzt durch die Entscheidungen des BGH (Bundesgerichtshofs)

Einzug in die Vorgaben zur Rechnungslegung und in die Rechtssprechung, u.a. für die Bewertung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen, gefunden.

Der IDW Entwurf zur Berücksichtigung der Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht schreibt grundsätzlich ebenfalls die Anwendung des Tax-CAPM vor (vgl. dazu IDW S 13).

Kapitalkosten in der Unternehmensbewertung

Für die Bewertung eines Unternehmens sind die künftigen finanziellen Zahlungsüberschüsse mit einem geeigneten Zinssatz auf den Bewertungsstichtag zu diskontieren. Der verwendete Kapitalisierungszinssatz entspicht der erwarteten Rendite einer im Vergleich zum Bewertungsobjekt adäquaten alternativen Kapitalverwendung. Er gibt demnach an, welche Mindestverzinsung erzielt werden muss, um nicht schlechter zu stehen als bei einer Investition in die nächstbeste Alternative.
Als Alternativanlage für Eigen- und Fremdkapitalgeber bietet sich grundsätzlich eine Anlage am Kapitalmarkt an. Diese steht allen potentiellen Kapitalgebern zur Verfügung. Die Preisinformationen der Kapitalmärkte zeichnen sich zudem durch ein hohes Maß an Transparenz aus und gewährleisten eine bestmögliche Abstimmung der ausgewählten Alternativanlage auf den Charakter des Bewertungsobjekts hinsichtlich Fristigkeit, Risiko und Besteuerung.

Zugleich wird damit aber deutlich, dass zu bewertende Zahlungsmittelüberschüsse und Diskontierungszinssatz methodisch zu einander passen müssen. Rückflüsse an Eigenkapitalgeber bedürfen einer Diskontierung zu Eigenkapitalkosten. Zahlungsmittelüberschüsse, die allen Kapitalgeber zur Verfügung stehen, sind mit einem Gesamtkapitalkostensatz abzuzinsen.
Nachfolgend und in Übereinstimmung mit der Bewertungspraxis wird durchgehend auf den WACC-Ansatz, einem Gesamtkapitalkostenansatz, referenziert. In der Bewertungstheorie und auch in den Vorgaben des IDW (vgl. Tz. 136 – 139) gibt es weitere alternative Kapitalisierungskonzepte, letztlich hat sich das WACC-Konzept aber als die praktikabelste Methodik erwiesen.

Eigenkapitalkosten im CAPM

In der Kapitalmarkttheorie ist es üblich, die erwartete Rendite einer Aktienanlage als Summe aus einer risikofreien Kapitalanlage und einer Prämie für die eingegangene unternehmerische Unsicherheit dazustellen. Die Übernahme dieser Unsicherheit und der damit verbundenen Chancen und Risiken lassen sich Anleger in Form einer Risikoprämie vergelten. Diese asymmetrische Behandlung von Chance und Risiken ist in Theorie und Praxis allgemein akzeptiert und entspringt der Risikoaversion der Anleger.

Das am häufigsten verwendete Modell zur Erklärung der Eigenkapitalkosten und der Risikoprämie für die Übernahme unternehmerischer Risiken ist das Capital Asset Pricing Model (CAPM). Auch wenn das CAPM bei Theoretikern und Praktikern nicht unumstritten ist, gilt es als das Standard-Modell zur Ermittlung der Eigenkapitalrendite. Im IDW S1 wird zur Ermittlung der Eigenkapitalkosten explizit auf das CAPM verwiesen (vgl. Tz. IDW S1 118 ff.).

Die Eigenkapitalrendite entspricht dem Standard-CAPM zufolge der risikolosen Verzinsung zuzüglich der Eigenkapitalrisikoprämie. Letztere ist das Produkt aus dem Beta-Faktor und der Marktrisikoprämie, wobei der Beta-Faktor ein unternehmensspezifisches Maß für die Risikomenge ist, während die Marktrisikoprämie dem am Kapitalmarkt „gehandelten Preis“ des Risikos entspricht.

Peer Group

Sofern für Zwecke der Bestimmung der Kapitalkosten eines Unternehmens keine Kapitalmarktdaten verfügbar sind, dies ist wegen einer fehlenden Börsennotierung regelmäßig der Fall, kann alternativ auf die gewichteten Beta-Faktoren einer Vergleichsgruppe bzw. Peer Group zurückgegriffen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die in der Peer Group enthaltenen Unternehmen in Bezug auf ihr systematisches Risiko mit dem zu bewertenden Unternehmen vergleichbar sind.

„Systematische Vergleichbarkeit“ bezüglich der Auswahl geeigneter Vergleichsunternehmen bedeutet grundsätzlich ein Vergleich mit Unternehmen der gleichen Branche bzw. Unternehmen mit ähnlicher Produkt- oder Marktstruktur. Eine absolute Deckungsgleichheit der Unternehmen wird es in der Regel nicht geben, dies ist methodisch aber auch nicht notwendig. Wesentlich ist letztlich, dass die ausgewählten Unternehmen eine dem Zielunternehmen ähnliche konjunkturelle und gesamtwirtschaftliche Zyklizität der Geschäftsaktivität und der Gewinn- und Cashflow-Generierung aufweisen.

Marktrisikoprämie

Die Marktrisikoprämie stellt die Differenz zwischen der erwarteten Rendite eines mit dem Gesamtmarkt vergleichbaren Aktienportfolios und einer risikofreien Anlage dar. Neueren Untersuchungen und entsprechend den Veröffentlichungen des FAUB (Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft des IDW – Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.) aus dem September 2012 zur Folge und unter Berücksichtigung der durch die Finanzmarktkrise weiter veränderten Einflussparameter, insbesondere einer veränderten Risikotoleranz, wird es als sachgerecht erachtet, sich derzeit bei der Bemessung der Marktrisikoprämien bei der Anwendung des CAPM an einer Bandbreite von 5,50% bis 7,00% und bei einer Anwendnung des Tax-CAPM an einer Bandbreite von 5,0% bis 6,0% zu orientieren.

Fremdkapitalkosten

Bei der Ermittlung der Fremdkapitalkosten wird in der Regel ebenfalls auf das Konzept der Alternativanlage zurückgegriffen. In Übereinstimmung mit der Ermittlung der Eigenkapitalkosten, wird die erwartete Rendite der Fremdkapitalgeber additiv als Summe aus der risikolosen Verzinsung und einer dem Verschuldungsgrad des Unternehmens angemessenen Risikoprämie für die Fremdkapitalgeber ermittelt.

Der risikoloser Zinssatz wird in Übereinstimmung mit der Ableitung des risikolosen Zinssatzes für die Ermittlung der Eigenkapitalkosten festgelegt. Der Kreditaufschlag wird regelmäßig aus der Bonitätseinstufung und dem Kreditaufschlag von vergleichbaren börsennotierten Anleihen / Emittenten abgeleiten. Hierzu werden am gehandelte Kreditaufschläge, gemessen als Differenz aus Umlaufrendite und risikoloser Verzinsung, den Ratingklassen AAA, AA, A, BBB, BB, B und C zugeordnet und gemittelt.

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Peter Schmitz bringt 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Corporate Finance und Valuation ein, zuletzt als Leiter Kompetenzzentrum „Unternehmensbewertung“ in der Konzernleitung der Deutschen Bahn und Partner der SMART GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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